Gebührenordnung

Gebührenordnung der IBV Taucha mbH – Stand 06.11.2023

 

Kopie A4/A3 pro Seite: 0,25 €

Ausfertigung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: 15,00 €

Einarbeitung Spätzahler/Nichteinhaltung des Zahlungstermins gemäß §556b BGB für Mietverträge ab 01.03.2022: 2,50 €

Mahngebühr: 2,50 €

Überweisung von Guthaben aus Gründen, welche die IBV Taucha mbH nicht zu vertreten hat (Doppel- oder Überzahlung): 2,50 €

Gebühr für die Erstellung einer Ratenzahlungsvereinbarung zur Tilgung von Forderungen (unabhängig von den gesetzlichen Verzugszinsen 5% über aktuellem Basiszins ab Fälligkeit der Forderung): 5,00 €

Tätigkeiten Hausmeister für Mieter im Mietbereich: 30,00 €/h netto

Anfrage zu Vergleichsmieten (für 1-3 Wohnungen im Stadtgebiet Taucha): 50,00 €