Gebührenordnung
Gebührenordnung der IBV Taucha mbH – Stand 16.03.2022
Kopie A4/A3 pro Seite: 0,25 €
Ausfertigung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: 15,00 €
Einarbeitung Spätzahler/Nichteinhaltung des Zahlungstermins gemäß §556b BGB für Mietverträge ab 01.03.2022: 2,50 €
Mahngebühr: 2,50 €
Überweisung von Guthaben aus Gründen, welche die IBV Taucha mbH nicht zu vertreten hat (Doppel- oder Überzahlung): 2,50 €
Gebühr für die Erstellung einer Ratenzahlungsvereinbarung zur Tilgung von Forderungen (unabhängig von den gesetzlichen Verzugszinsen 5% über aktuellem Basiszins ab Fälligkeit der Forderung): 5,00 €
Tätigkeiten Hausmeister für Mieter im Mietbereich: 30,00 €/h netto
Anfrage zu Vergleichsmieten (für 1-3 Wohnungen im Stadtgebiet Taucha): 50,00 €